
Wir würden uns freuen, wenn die Teilnahme an der Versammlung möglichst hoch ist. Wahlberechtigt sind laut Vereinssatzung alle Abteilungsmitglieder mit vollendetem 16. Lebensjahr. Ab 18 Jahren sind die Abteilungsmitglieder zudem wählbar.

Wir würden uns freuen, wenn die Teilnahme an der Versammlung möglichst hoch ist. Wahlberechtigt sind laut Vereinssatzung alle Abteilungsmitglieder mit vollendetem 16. Lebensjahr. Ab 18 Jahren sind die Abteilungsmitglieder zudem wählbar.


